Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2025
J.M. JOMEAL Service UG
Muthesiusstraße 6
12163 Berlin
Telefon: +49 (0)30 756 683 82
E-Mail: info@jm-hausmeister-service.de
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Unternehmen J.M. JOMEAL Service UG, Muthesiusstraße 6, 12163 Berlin (nachfolgend: „wir“) und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erfolgt ist
2. Vertragsschluss
2.1 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die ausdrückliche schriftlich oder in Textform erfolgende Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Selbiges gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Soweit die Beauftragung per E-Mail oder Telefon eingeht, gilt diese ebenfalls als Angebot uns gegenüber. Die Vertragsannahme erfolgt durch Zusendung des Vertragstextes. Der Vertragstext wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und durch uns gespeichert.
2.2 Grundlage für unser Tätigwerden und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich erteilt, erstellen wir über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Überlassung widerspricht. Auch der Kontaktbericht wird durch uns gespeichert.
3. Leistungsumfang / Änderungswünsche des Kunden
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
3.2 Wir bieten folgende Leistungen an:
- Treppenhausreinigung
- Büroreinigung
- Hausmeisterservice
- Winterdienst
- Gartenpflege
3.3 Die vertragsspezifischen von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.
3.4 Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an uns zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilen wir dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmen eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von uns benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.
3.5 Wir sind, sofern für den Kunden zumutbar, zu Teillieferungen berechtigt. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, betriebsfremde Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4. Sonderregelungen für Winterdienst
4.1 Die Winterdienstsaison erstreckt sich, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde auf den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
4.2 Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der individuellen Vereinbarung, der Kunde bleibt jedoch verpflichtet während unserer organisatorisch bedingten Reaktionszeit selbst für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu tragen.
4.3 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Räumung und Streuung wie folgt:
- Gehsteige: 2/3 ihrer Gesamtbreite, mindestens jedoch 1,50 m, sofern baulich möglich
- Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraßen) mindestens 1,50 m breit
- Haus- und Müllzugänge: 1,50 m breit
Bei verparkten Flächen bedarf der Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten einer gesonderten Vereinbarung.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zutritt zu den zu reinigenden Flächen zu ermöglichen. Wir sind ohne Verlust unseres Anspruches auf Entgelt von der Leistungserbringung befreit, solange uns nicht der notwendige Zutritt ermöglicht wird.
4.5 Die Räumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Die maschinell gereinigten Flächen werden bei Bedarf entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des Kunden auf Räumung bis auf den Asphalt, besteht nicht. Der Umfang der Räumung und Streuung orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Bestreuung (maximal 2x täglich, sofern nichts anderes vereinbart) nach Beendigung des Niederschlags zurechnen. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgt eine Räumung 2x täglich sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Der Kunde ist berechtigt den Winterdienst auch in der nächtlichen Ruhezeit durchzufuhren, sofern dies nötig ist. Die Wahl des Streumaterials bleibt uns überlassen.
4.6 Bei Winterverhältnissen, die dazu führen, dass der regionale oder überregionale Verkehr ganz oder teilweise zum Erliegen kommt (zum Beispiel bei Eisregen, Blitzeis oder heftigem oder langanhaltendem Schneefall), sind wir so lange aus der Räumpflicht und der damit einhergehenden Haftung entbunden, bis sich eine Normalisierung des Verkehrs wiedereinstellt. Danach kommen wir unverzüglich unseren vertraglichen Verpflichtungen nach. In solch einem Fall ist der Kunde selbst dazu verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Räumungs- und Streuungsmaßnahmen zusetzen.
4.7 Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen erfolgt auf Risiko des Kunden. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen. Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee), erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit uns gegen zusätzliches Entgelt. Der Kunde haftet für etwaige Schäden aus einem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit uns vereinbarten Räumungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem Kunden, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen zu warnen und eine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen.
4.8 Die Entfernung von Streumittel auf nicht öffentlichen Flächen erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den Kunden. Uns steht für die Durchführung dieser Leistung ein gesondertes Entgelt zu.
4.9 Der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig davon, ob die Räumung und Streuung aus Umständen ausbleibt, auf welche wir keinen Einfluss haben (bspw. höhere Gewalt oder fehlender Bedarf der Räumung).
4.10 Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche Kunde für sämtliche Außenstände und alle zukünftig entstehenden Forderungen aus dem Räumungsvertrag bis zu einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages.
5. Beauftragung von Subunternehmern
5.1 Wir sind berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst zu erbringen oder ganz oder in Teilen an Subunternehmer weiterzugeben.
5.2 Können im Fall der Beauftragung von Subunternehmern unsere Leistungen ohne unser Verschulden durch zeitweise oder dauerhafte Verhinderung eines beauftragten Subunternehmers nicht oder voraussichtlich nicht fristgemäß erbracht werden, teilen wir dies dem Kunden mit.
6. Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume
Ist der Kunde Verbraucher steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (J.M. JOMEAL Service UG, Muthesiusstraße 6, 12163 Berlin, E-Mail: info@jm-hausmeister-service.de, Tel.: +49 (0)30 863 229 841) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An J.M. JOMEAL Service UG, Muthesiusstraße 6, 12163 Berlin:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
7.2 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.3 Die Vergütungen sind bei Abnahme der Leistungen bzw. bei Laufzeitverträgen monatlich am 3. Werktag des Monats im Voraus fällig, bei Teillieferungen ist das entsprechende Teilhonorar bei Abnahme des Teils der Leistung fällig.
7.4 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
8. Laufzeiten von Verträgen und Kündigungsfristen
8.1 Die Laufzeit von Verträgen über Reinigung, Hausmeisterservice und Winterdienst beträgt, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen worden ist, ab Auftragsbeginn zwei Jahre. Wird die Dienstleistung nicht sechs Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr. Für die Folgezeit gilt dies entsprechend. Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist der Vertrag nach Verlängerung jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar.
8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht für uns insbesondere dann, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.
9. Termine, Fristen, Leistungshindernisse
9.1 Ein seitens des Kunden gewünschter konkreter Leistungstermin ist stets durch uns ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine durch uns setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Kunden beizubringen Informationen rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
9.2 Ist für unsere Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
9.3 Werden seitens des Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit.
9.4 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungsfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.
9.5 Bei Leistungsverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Wird für die auszuführende Leistung Wasser oder Strom benötigt, verpflichtet sich der Kunde uns dies kostenfrei im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
10.2 Verpflichtet sich der Kunde, Werkzeuge und/oder Mittel zur Verfügung zu stellen, müssen diese für uns frei zugänglich sein und sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden.
11. Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)
11.1 Unsere Werkleistungen gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich in Textform begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei möglichst genau beschrieben werden.
11.2 Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme spätestens drei Tage nach Meldung der Fertigstellung durch uns. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen.
11.3 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.
11.4 Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch uns vom Kunden abzunehmen.
11.5 Haben wir Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilen wir die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Kunden mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Kunden können wir entsprechend die Abnahme durch den Kunden verlangen.
12. Gewährleistung
12.1 Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an uns weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der keine keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
12.2 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann er anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden das Kündigungsrecht nicht zu.
12.3 Unsere Gewährleistungshaftung ist auf den Auftragswert, bei Schadenersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der durch uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
13. Haftung
13.1 Wir haften nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
13.3 Unabhängig von einem Verschulden von uns haften wir nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
13.4 Die Höhe des Schadenersatzes ist auf die Deckungsgrenze der durch uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. Auf Wunsch des Kunden wird ihm ein konkreter Versicherungsnachweis ausgehändigt.
13.5 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Streitbeilegung
14.1 Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Vertragssprache ist deutsch.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.
15.3 Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Mietbedingungen
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
a. Diese AGB gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: „Kunde“ oder „Mieter“) mit dem Unternehmen J.M. JOMEAL Service UG, Muthesiusstraße 6, 12163 Berlin (nachfolgend: „Anbieter“) über die Vermietung von Fahrzeugen abschließt.
b. Der Anbieter widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Kunden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
c. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungsgegenstand
a. Der Anbieter vermietet Fahrzeuge und Anhänger an Privatpersonen im Alter von mindestens 25 Jahren und einer seit mindestens 5 Jahren bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B sowie Unternehmen, bei denen der entsprechende Fahrer über diese Eigenschaften verfügt.
b. Leistungsgegenstand ist das im Rahmen des Bestellprozesses gewählte Mietobjekt mit dem jeweiligen Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter ist zu Vertragsanpassungen berechtigt, sofern der Nutzungsumfang dem Grunde nach erhalten bleibt.
c. Der Leistungsgegenstand ist auf der Bestätigung mit Bezeichnung und Kennzeichnung vermerkt.
d. Die Mindestmietzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag, in der Regel erstreckt sich diese auf das Wochenende von Freitag, 14 Uhr bis Montag 8 Uhr.
e. Der Leistungsgegenstand darf seitens des Kunden ausschließlich innerhalb Deutschlands genutzt werden, es sei denn, die Parteien haben vertraglich eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung innerhalb der EU und der Schweiz vereinbart.
f. Kosten für die Zustellung oder Abholung für das Fahrzeug sind vom Kunden nur zu entrichten, soweit der Anbieterdas Fahrzeugs vereinbarungsgemäß zum Kunden bringt und/oder dort abholt. Kosten für die Abholung des Fahrzeugs werden ferner berechnet, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht wie vereinbart zum Anbieter zurückbringt, es sei denn das Fahrzeug ist wegen eines technischen Defektes, der nicht vom Kunden zu vertreten ist z. B. unverschuldete Unfälle) nicht mehr fahrbereit.
g. Kraftstoffkosten: Das Fahrzeug wird dem Kunden mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Der Motor ist nach Herstellervorgaben mit Motorenöl befüllt.
Der Kunde trägt alle Kraftstoff- und Motorölkosten sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen. Bringt der Kunde das Fahrzeug mit teilweise geleertem Kraftstofftank zum Anbieter zurück, wird der Kraftstofftank vom Anbieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsstoffe trägt der Mieter, sie werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Höhe des tatsächlichen Verbrauches, mindestens jedoch in Höhe von EUR 5,00 je Liter in Form eines Aufwendungsersatzes in Rechnung gestellt.
3. Angebot und Vertragsschluss
a. Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Homepage des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog dar. Die Buchung kann in unmittelbarer Korrespondenz mit den Anbieter derzeit nur vor Ort erfolgen.
b. Die Buchung vor Ort kommt erst durch verbindliche Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Kunden und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
a. Es gelten die vereinbarten Preise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich inklusive Versicherungsschutz mit einem Selbstbehalt von EUR 500,00 zzgl. einer zu zahlenden Kaution (in der Regel: EUR 100,00) und sind der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters zu entnehmen.
b. Der Preis zzgl. der Kaution ist stets im Voraus zu entrichten, auch bei vereinbarter Verlängerung des Mietzeitraumes.
c. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten bei Abholung zur Verfügung:
- Kartenzahlung
- Barzahlung
d. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Anbieter Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere hat der Kunde auch etwaige Inkassokosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig war und keine Einwendungen gegen die Zahlungsverpflichtungen erhoben hat.
e. Der Anbieter stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform zugeht.
5. Stornierung/Umbuchung
a. Falls der Kunde ein Fahrzeug 8 Wochen oder mehr im Voraus gebucht hat, dieses aber stornieren oder umbuchen möchte, ist dies grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen möglich.
b. Bei Stornierung fallen nachfolgende Stornogebühren an:
i) 0 % des Mietpreises bis 8 Wochen vor dem Mietbeginn
ii) 40 % des Mietpreises bis 4 Wochen vor dem Mietbeginn
iii) 60 % des Mietpreises bis 2 Wochen vor dem Mietbeginn
iv) 85 % des Mietpreises bis 72 Stunden vor dem Mietbeginn
v) 95 % des Mietpreises weniger als 72 Stunden vor dem Mietbeginn
c. Es wird daher ein um die Stornokosten reduzierter Betrag auf das Konto des Kunden zurück gebucht. Als Mietpreis gilt hierbei der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren und Extras.
d. Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen, wird der Anbieter die Reservierung zwei Stunden lang aufrechterhalten. Danach ist das Fahrzeug wieder für andere Kunden freigegeben. Dem Kunden wird in diesem Fall der Gesamtmietpreis in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden durch die Nichtabholung entstanden ist.
e. Umbuchungen sind bis zum Mietbeginn möglich – der Kunde erhält in diesem Fall eine Gutschrift in Höhe der geleisteten Mietvorauszahlung zur auf drei Jahre befristeten Verwendung bei einer späteren Anmietung.
f. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen gemäß §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht besteht.
6. Pflichten und Haftung des Kunden / Fahrers
a. Der Kunde / Fahrer muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen im Inland gültigen Führerschein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nebst Adressnachweis vorlegen. Der Kunde muss hierbei belegen, dass er seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und mindestens 25 Jahre alt ist.
b. Kann der Kunde / Fahrer den Nachweis nach Ziff. 6 a. nicht erbringen bzw. die geforderten Dokumente bei Übergabe des Fahrzeugs nicht vorlegen, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt und der Kunde zum Schadenersatz zumindest in Höhe des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Es ist ihm unbenommen, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen.
c. Der Kunde / Fahrer ist verpflichtet vor Fahrtantritt selbständig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, insbesondere die Reifen mittels einer Sichtkontrolle auf ausreichende Profiltiefe und sicherheitsgefährdende Beschädigungen hin zu untersuchen. Fallen dem Kunden / Fahrer Beschädigungen auf, die nicht bereits im Buchungsprozess mitgeilten und die nicht dem Kunden / Fahrer zugerechnet werden können, hat der Kunde / Fahrer unmittelbar den Anbieter zu informieren und ein Schadensformular auszufüllen. Das Schadenformular findet der Kunde / Fahrer auch auf der Homepage des Anbieters.
d. Der Kunde / Fahrer verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten und insbesondere in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob sich der Leistungsgegenstand in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Fahrsicherheitssysteme wie ESP, ASR usw. auszuschalten. Weiterhin verpflichtet er sich, den Leistungsgegenstand gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
e. Der Kunde / Fahrer ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und/oder Wettkämpfen zu verwenden.
f. Der Kunde / Fahrer ist nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss oder sonstiger stimulierender Mittel zu führen.
g. Die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt.
h. Der Kunde / Fahrer ist nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand unterzuvermieten oder zu verleihen oder einer sonstigen nicht vertragsgemäßen Nutzung zuzuführen.
i. Der Kunde / Fahrer ist nicht berechtigt, E10-Kraftstoff zu tanken.
j. Der Kunde / Fahrer haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Leistungsgegenstandes anfallenden Gebühren, Maut, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Anbieter in Anspruch genommen wird, genauso wie für etwaige Rechtsverfolgungskosten.
k. Der Kunde / Fahrer ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
l. Der Kunde / Fahrer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen des Anbieters, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Auf jeden Fall hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Kunde / Fahrer Ansprüche von Unfallbeteiligten anerkennt, ist er verpflichtet, dem Anbieter entstandene Schäden insoweit zu erstatten, als die Versicherung Leistungen aufgrund des Anerkenntnisses ablehnt; hierunter fallen auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die aufgrund der Weigerung der Versicherung erforderlich werden, um die Ansprüche ihr gegenüber durchzusetzen.
m. Weiterhin ist der Kunde / Fahrer verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen der Leistungsgegenstand beteiligt war, polizeilich aufnehmen zu lassen. Lehnt die Polizei eine Unfallaufnahme ab, hat der Kunde / Fahrer dies dem Anbieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit diesem abzustimmen. Hierbei darf sich der Kunde / Fahrer erst vom Unfallort entfernen, sofern die polizeiliche Maßnahme abgeschlossen ist und/oder nach Rücksprache mit dem Anbieter Beweissicherungs- und Schadensminderungsmaßnahmen ergriffen worden sind.
n. Kunden können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als „Mieter“ bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Kunde berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person als berechtigten Fahrer zu überlassen. Sofern der Kunde nach dem Mietvertrag berechtigt ist, den Mietwagen an einen von ihm zu bestimmenden Fahrer zu überlassen, hat er die diesbezügliche Auswahl sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der Fahrer im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält. Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Kunde nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes und Einbehalt von ½ der Kaution als pauschalisierter Schadenersatz.
o. Der Kunde / Fahrer haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Kunde / Fahrer stellen den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Anbieter erheben.
p. Der Kunde haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern oder Überbeanspruchung während der Mietzeit zurückzuführen sind.
q. Der Kunde haftet, vorbehaltlich des Eintritts der bestehenden Versicherung des Anbieters, vollumfänglich bei Unfällen, Diebstahl, Vandalismus etc.
r. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist der Anbieter berechtigt, den Kunden/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde/Fahrer. Beide haften in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz:
(1) in allen Fällen, in denen im Rahmen eines Vollkaskoversicherungsvertrages die jeweilige Vollkaskoversicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz entziehen darf,
(2) bei Führen des Kraftfahrzeuges durch den Fahrer schon bei geringster Alkohol und/oder Drogenbeeinflussung,
(3) wenn der zur selbständigen Auswahl des Fahrers berechtigte Kunde den Mietwagen an einen Fahrer übergibt, der nicht im Besitz der für den betreffenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist,
(4) wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters genutzt wurde, oder
(5) bei nicht genehmigten Auslandsfahrten/Bundesgrenzüberschreitungen mit dem Mietfahrzeug.
s. Die Schadenersatzpflicht des Kunden erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes. Weiter haftet der Kunde – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Anbieter entstehende Kosten und Mietausfall in Höhe von 60 % der Tagessätze der jeweils gültigen Preisliste.
t. Die Haftung für seitens der Versicherung des Anbieters abgedeckte Schäden beläuft sich auf den geltenden Selbstbehalt von EUR 500,00 je Schadensfall. Der Anbieter ist berechtigt, die gestellte Kaution zur Zahlung des Selbstbehaltes einzubehalten.
u. Soweit eine Überlassung an einen berechtigten Fahrer erfolgt, erklärt der Kunde, dass er seine obigen Erklärungen auch im Hinblick die berechtigten Fahrer abgegeben hat und für deren Einhaltung haftet.
8. Rückgabe des Leistungsgegenstandes
a. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Leistungsgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
b. Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand zum Ablauf der Mietzeit dem Anbieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit innerhalb der Geschäftszeiten vollgetankt zurückzugeben, es sei denn es wurden im Rahmen des Mietvertrages insoweit Sondervereinbarungen getroffen. Die Tankquittung ist zum Nachweis vorzulegen, dass kein E10-Kraftstoff getankt wurde, da dessen Zuführung nach diesen Bedingungen unzulässig ist. Je fehlendem Liter steht dem Anbieter ein Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von EUR 5,00 zu.
c. Bei übermäßiger Verschmutzung des Leistungsgegenstandes, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn der Leistungsgegenstand mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Kunde dem Anbieter Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale von EUR 100,00 berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
d. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer durch den Kunden ist dem Anbieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Anbieter genehmigen zu lassen. Bei Versagung ist der Mietwagen pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Auch bei lediglich mündlich vereinbarter Verlängerung des Mietvertrages bleiben sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages wirksam. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen), verliert der Kunde sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere den vom Vermieter zugesagten Versicherungsschutz. Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, für die Dauer der ungenehmigten Überschreitung der Mietdauer den jeweiligen Mietpreis nach Preisliste zu zahlen. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten. Insbesondere Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübergabe geltend macht, trägt der Kunde.
e. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
9. Versicherungsschutz
a. Der Leistungsgegenstand ist haftpflichtversichert mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 100 Mio., wobei sich die maximale Deckung je geschädigte Person auf EUR 12 Mio. beläuft und auf Europa beschränkt ist. Darüber hinaus besteht Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 5.000,00.
b. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie Leistungsgegenstände, die keine Fahrzeuge im Sinne der Bedingungen sind.
c. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn und soweit ein unberechtigter Fahrer den Leistungsgegenstand nutzt, der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt oder Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
10. Haftungsausschluss
a. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalpflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht.
b. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
c. Der Anbieter haftet nicht bei Ereignissen höherer Gewalt, die ihm die vertragsgemäße Leistung erheblich erschweren oder zeitweise behindern oder unmöglich machen. Als höhere Gewalt gelten hierbei alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg oder andere militärische Konflikte, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Embargos oder sonstige schwerwiegende und durch die Parteien unvorhersehbare Umstände.
d. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Außerordentliches Kündigungsrecht
a. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für beiden Seiten bleibt von den vorangegangenen Vorschriften unberührt.
b. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, besteht insbesondere in folgenden Fällen:
(1) Mangelnde Pflege des Leistungsgegenstandes
(2) unsachgemäßer und/oder vertragswidriger Gebrauch des Leistungsgegenstandes
(3) vorsätzliche Beschädigung des Leistungsgegenstandes
(4) der Versuch, entstandene Schäden am Leistungsgegenstand vorsätzlich zu verbergen oder verschweigen
(5) Nutzung des Leistungsgegenstandes bei oder zur Begehung vorsätzlicher Vergehen oder Verbrechen
(6) Unerlaubte Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Leistungsgegenstandes
12. Vertragsstrafe
In den Fällen der Ziff. 11 b) (2) und (3) ist der Kunde darüber hinaus, neben der bestehenden Schadenersatzpflicht, zur Zahlung einer angemessenen, durch den Anbieter festzulegenden und durch das zuständige Gericht überprüfbaren Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wird sich in der Regel auf einen Betrag in Höhe von EUR 2.000,00 belaufen.
13. Gutscheine und Gutscheincodes
a. Über den Anbieter erworbene bzw. im Rahmen von Aktionen ausgegebene Gutscheine sowie Gutscheincodes (nachfolgend: „Gutschein“) können im Onlineshop des Anbieters eingelöst werden.
b. Der Gutschein und eventuell vorhandene Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Unentgeltliche Aktionsgutscheine sind lediglich binnen des auf dem Gutschein aufgedruckten Aktionszeitraums und nur auf das dort benannte Sortiment einlösbar.
c. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
d. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
e. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
f. Der Gutschein ist übertragbar. Der Anbieter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
14. Datenschutz
a. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde der Datenschutzerklärung des Anbieters entnehmen.
b. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
a. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
b. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.